

Warnzeichen Toter Winkel ("Attention Angles Morts") als Magnetschild oder Aufkleber.
Zur Vorbeugung von Verkehrsunfällen mit Fußgänger*innen und Zweiradfahrer*innen verpflichtet Frankreich seit Jahresbeginn Fahrzeuge über 3,5 Tonnen jeweils drei Warnhinweise des "Toten Winkels" nach bestimmten Vorgaben am Fahrzeug anzubringen.
Die Kennzeichnungspflicht unterscheidet nicht zwischen in- und ausländischen Fahrzeugen. Bei Missachtung kann ein Bußgeld drohen.
Datenschutzbedingungen
Weitere Informationen finden Sie unter:
Réglementation de la visibilité | Sécurité Routière (securite-routiere.gouv.fr)
Technische Daten